Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Bei einem Löschungswunsch nach DSGVO (Art. 17 DSGVO – „Recht auf Vergessenwerden“) sind folgende Punkte zu beachten: 1. **Prüfung der Berechtigung:** Zunächst muss geprüft werden, ob der Löschungswunsch berechtigt ist. Die DSGVO sieht das Recht auf Löschung vor, wenn z.B. - die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, - die Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage besteht, - die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, - der Betroffene Widerspruch eingelegt hat und keine vorrangigen berechtigten Gründe vorliegen. 2. **Ausnahmen beachten:** Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Löschung nicht erfolgen muss, z.B. - zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. Aufbewahrungspflichten nach Handels- oder Steuerrecht), - zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 3. **Umfang der Löschung:** Die Löschung muss alle personenbezogenen Daten umfassen, die vom Verantwortlichen verarbeitet werden. Auch an Dritte weitergegebene Daten müssen, soweit möglich, ebenfalls gelöscht werden (Informationspflicht gegenüber Empfängern). 4. **Technische Umsetzung:** Die Daten müssen so gelöscht werden, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist (z.B. durch Überschreiben oder physische Vernichtung). 5. **Dokumentation:** Der Löschungsprozess und die Entscheidung müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können. 6. **Fristen:** Die Löschung muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden (mit Begründung). 7. **Information an den Kunden:** Der Kunde muss über die erfolgte Löschung oder – falls nicht möglich – über die Gründe für die Nicht-Löschung informiert werden. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)](https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/).
Ob ein Whistleblower-Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist. **Grundsätzliches:** Ei... [mehr]
Eine Datenverarbeitung im öffentlichen Dienst ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, wenn mindestens eine der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erf&uum... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Kunden im Maklerbüro insbesondere in folgenden Fällen und nach bestimmten Vorschriften erforderlich: **1. Artikel 6 DSG... [mehr]
Nachweise über die Bearbeitung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nach DSGVO werden in der Regel durch eine sorgfältige Dokumentation geführt. Die DSGVO verpflic... [mehr]
Ein DSGVO-Ordner dient dazu, bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden nachzuweisen, dass die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Folgende Dokumente und Nac... [mehr]
Ja, das ist möglich und rechtlich zulässig. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten... [mehr]
Ja, auch Verarbeitungstätigkeiten, die nur gelegentlich oder alle paar Jahre durchgeführt werden, müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO... [mehr]
Nach Art. 30 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen grundsätzlich alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in das sogenannte Verzeichnis v... [mehr]
Der Begriff „Verarbeitung“ im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert. Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren... [mehr]
Zur Erhebung einer Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) werden typischerweise folgende Fragen gestellt, um die Anforderungen insbesondere aus Art. 30 DSGVO (Verzeichnis... [mehr]