Cookies bestätigen in der Regel die Zustimmung des Nutzers zur Speicherung von Informationen auf seinem Gerät. Diese Informationen können verschiedene Zwecke erfüllen, wie zum Beis... [mehr]
Auf eine solche Anfrage solltest du schriftlich und sachlich reagieren. Es handelt sich um ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Du solltest Folgendes tun: 1. **Prüfen**, ob und an wen tatsächlich personenbezogene Daten der anfragenden Person übermittelt wurden. 2. **Antwort verfassen**, in der du entweder aufführst, an welche Dritten Daten übermittelt wurden (mit Angabe der Empfänger oder Kategorien von Empfängern), oder erklärst, dass keine Übermittlung erfolgt ist. Ein mögliches Antwortschreiben könnte so aussehen: --- Sehr geehrte/r [Name], vielen Dank für Ihre Anfrage vom [Datum]. Gerne bestätigen wir Ihnen gemäß Art. 15 DSGVO, dass Ihre personenbezogenen Daten wie folgt übermittelt wurden: - [Auflistung der Empfänger oder Kategorien von Empfängern, z. B. „unsere Steuerberatungsgesellschaft“, „IT-Dienstleister“, etc.] Sofern keine Übermittlung erfolgt ist, kannst du schreiben: Nach sorgfältiger Prüfung können wir Ihnen bestätigen, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte übermittelt wurden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name / Unternehmen] --- Wichtig: Die Antwort sollte zeitnah (in der Regel innerhalb eines Monats) erfolgen und vollständig sein.
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