In welchem Paragraph steht, dass der Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen hat?

Antwort

Der Arbeitgeber ist gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in seinem Unternehmen regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

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