In Deutschland schwören Beamte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 einen Eid auf die Verfassung. Der Beamteneid ist in § 64 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt.
Wenn ein Beamter länger als 6 Wochen krank ist, erhält er in der Regel weiterhin seine Bezüge vom Dienstherrn. In Deutschland haben Beamte Anspruch auf eine sogenannte "Beihilfe" und erhalten in der Regel ihre vollen Bezüge für die Dauer der Krankheit, solange diese im Rahmen der gesetzlichen Regelungen liegt. Nach einer bestimmten Zeit kann es jedoch zu einer Überprüfung der Dienstunfähigkeit kommen. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an die Personalabteilung oder die zuständige Behörde zu wenden.
In Deutschland schwören Beamte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 einen Eid auf die Verfassung. Der Beamteneid ist in § 64 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt.