Wenn ein Beamter länger als 6 Wochen krank ist, erhält er in der Regel weiterhin seine Bezüge vom Dienstherrn. In Deutschland haben Beamte Anspruch auf eine sogenannte "Beihilfe&qu... [mehr]
In Deutschland schwören Beamte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 einen Eid auf die Verfassung. Der Beamteneid ist in § 64 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt.
Wenn ein Beamter länger als 6 Wochen krank ist, erhält er in der Regel weiterhin seine Bezüge vom Dienstherrn. In Deutschland haben Beamte Anspruch auf eine sogenannte "Beihilfe&qu... [mehr]