Wie weit darf ein Angebot überschritten werden nach VOB?

Antwort

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) darf ein Angebot in der Regel um bis zu 10 % überschritten werden, ohne dass eine neue Ausschreibung erforderlich ist. Diese Regelung gilt insbesondere für die Nachträge, die während der Ausführung eines Bauvorhabens entstehen können. Bei einer Überschreitung von mehr als 10 % ist in der Regel eine erneute Ausschreibung notwendig, es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare Mehrkosten oder Änderungen, die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zulässig sind. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der VOB sowie die vertraglichen Vereinbarungen zu beachten.

Kategorie: Bau Tags: Angebot VOB Bauvertrag
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