Wie hoch ist die Wertgrenze für Direktaufträge nach VOB?

Antwort

Die Wertgrenze für einen Direktauftrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern wird von den jeweiligen Bundesländern, Kommunen oder öffentlichen Auftraggebern in ihren Vergaberichtlinien bestimmt. Häufig orientieren sich diese an den Empfehlungen des Bundes. Als Richtwert gilt: Nach § 3a Abs. 4 VOB/A (2023) kann ein Direktauftrag für Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von **10.000 Euro (netto)** vergeben werden. Das bedeutet, dass Bauleistungen bis zu dieser Wertgrenze ohne förmliches Vergabeverfahren direkt beauftragt werden dürfen. Es ist jedoch wichtig, die jeweils geltenden landesrechtlichen oder kommunalen Regelungen zu prüfen, da diese abweichen können. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/vob.html).

Kategorie: Bau Tags: VOB Direktauftrag Wertgrenze
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