Bei einem Angebot nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) können verschiedene Kalkulationssätze angewendet werden, um die Kosten für Bauleistungen zu ermitteln. Z... [mehr]
Die Wertgrenze für einen Direktauftrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern wird von den jeweiligen Bundesländern, Kommunen oder öffentlichen Auftraggebern in ihren Vergaberichtlinien bestimmt. Häufig orientieren sich diese an den Empfehlungen des Bundes. Als Richtwert gilt: Nach § 3a Abs. 4 VOB/A (2023) kann ein Direktauftrag für Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von **10.000 Euro (netto)** vergeben werden. Das bedeutet, dass Bauleistungen bis zu dieser Wertgrenze ohne förmliches Vergabeverfahren direkt beauftragt werden dürfen. Es ist jedoch wichtig, die jeweils geltenden landesrechtlichen oder kommunalen Regelungen zu prüfen, da diese abweichen können. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/vob.html).
Bei einem Angebot nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) können verschiedene Kalkulationssätze angewendet werden, um die Kosten für Bauleistungen zu ermitteln. Z... [mehr]
Um erschwerte Bedingungen gemäß der VOB (Verdungsordnung für Bau) geltend zu machen, musst du einige Schritte beachten: 1. **Vertragliche Grundlage prüfen**: Überprüfe... [mehr]
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt verschiedene Aspekte von Bauverträgen, einschließlich der Arbeitshöhen. In der VOB selbst sind jedoch keine spezifi... [mehr]
Die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B) regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland. In Bezug auf Zuschläge gibt es keine spezifi... [mehr]
Im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gibt es verschiedene Formen von Bauleistungsverträgen. Zwei gängige Formen sind: 1. **Einheitspreisvertrag**: Bei ein... [mehr]