Welche Regelungen umfasst §1 der VOB/A bezüglich Bauleistungen?

Antwort

§ 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Er legt fest, dass die VOB/A für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt und beschreibt die Grundsätze der Vergabe, wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bieter. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vergabeverfahren so zu gestalten, dass der Wettbewerb gefördert wird. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut ist es empfehlenswert, die aktuelle Fassung der VOB/A zu konsultieren.

Kategorie: Bau Tags: Bauleistungen VOB Regelungen
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