Eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Absturzsicherung im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter vor Absturzunfällen. Hier sind die wichtigsten Inhal... [mehr]
Eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Absturzsicherung im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter vor Absturzunfällen. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die in einer solchen Unterweisung behandelt werden sollten: **1. Rechtliche Grundlagen** - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ - DGUV Regel 112-198/199 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) **2. Gefährdungsbeurteilung** - Erkennen und Bewerten von Absturzgefahren (z. B. Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Leitern, an offenen Kanten) - Typische Gefahrenquellen im Metallbau (z. B. Montagearbeiten, Arbeiten an Hallenkonstruktionen) **3. Technische und organisatorische Maßnahmen** - Kollektive Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer, Schutznetze, Abdeckungen) - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), wenn kollektive Maßnahmen nicht ausreichen **4. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)** - Arten von PSAgA: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte - Auswahl und Einsatz der richtigen Ausrüstung - Kontrolle und Pflege der Ausrüstung - Aufbewahrung und regelmäßige Prüfung **5. Sicheres Arbeiten in der Höhe** - Sicheres Begehen und Arbeiten auf Gerüsten, Leitern und Arbeitsbühnen - Anbringen und Verwenden von Anschlagpunkten - Verhalten bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen **6. Rettungskonzept** - Maßnahmen zur Rettung nach einem Absturz - Notfallplan und Alarmierungskette - Umgang mit verunfallten Personen (z. B. Hängetrauma) **7. Praktische Übungen** - Anlegen und Benutzen der PSAgA - Simulation von Gefahrensituationen - Rettungsübungen **8. Dokumentation** - Schriftliche Bestätigung der Unterweisung durch die Mitarbeiter **Wichtige Hinweise:** - Die Unterweisung muss regelmäßig (mindestens einmal jährlich) und bei besonderen Anlässen (z. B. nach Unfällen, bei neuen Arbeitsmitteln) durchgeführt werden. - Die Inhalte sollten an die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im jeweiligen Betrieb angepasst werden. Weitere Informationen und Vorlagen findest du z. B. bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) oder der [BG BAU](https://www.bgbau.de/). **Tipp:** Die Unterweisung sollte praxisnah gestaltet werden, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Gefahren und den richtigen Umgang mit der Ausrüstung zu stärken.
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