Wie unterweist man Mitarbeiter im Arbeitsschutz zu Leitern und Kleingerüsten im Metallbau?

Antwort

Eine Unterweisung zum Arbeitsschutz für Mitarbeiter im Metallbau im Umgang mit Leitern und Kleingerüsten sollte folgende zentrale Inhalte abdecken: **1. Rechtliche Grundlagen** - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) - DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 208-016 **2. Auswahl und Prüfung der Arbeitsmittel** - Geeignete Leitern und Kleingerüste für die jeweilige Tätigkeit auswählen - Vor jeder Benutzung Sichtprüfung auf Schäden (z. B. Risse, verbogene Sprossen, lose Teile) - Regelmäßige, dokumentierte Prüfungen durch befähigte Personen **3. Aufstellen und Benutzen von Leitern** - Fester, ebener und tragfähiger Untergrund - Sicherer Standwinkel (bei Anlegeleitern ca. 65–75°) - Leitern gegen Wegrutschen und Umkippen sichern - Nicht auf oberste Sprosse/Stufe steigen (Herstellerangaben beachten) - Leitern nur für kurze Arbeiten und wenn kein sichereres Arbeitsmittel zur Verfügung steht **4. Aufstellen und Benutzen von Kleingerüsten** - Aufbau nach Herstelleranleitung - Nur zugelassene Bauteile verwenden - Gerüst auf ebenem, tragfähigem Untergrund aufstellen - Fahrbare Gerüste vor dem Besteigen gegen Wegrollen sichern - Keine Veränderungen am Gerüst während der Benutzung - Absturzsicherung (z. B. Geländer) beachten **5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)** - Geeignete Arbeitskleidung, rutschfeste Schuhe - Bei Bedarf Helm und Handschuhe **6. Verhalten im Arbeitsalltag** - Keine Überlastung der Leitern/Kleingerüste (Herstellerangaben beachten) - Keine Werkzeuge oder Materialien auf Sprossen/Stufen ablegen - Leitern und Gerüste nicht als Ablage oder Brücke verwenden - Bei Unsicherheiten oder Mängeln sofort Vorgesetzten informieren **7. Notfallmaßnahmen** - Verhalten bei Unfällen (z. B. Sturz) - Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notrufnummern **8. Dokumentation** - Unterweisung dokumentieren (Datum, Teilnehmer, Inhalte, Unterschrift) **Weitere Informationen:** - [DGUV Information 208-016: Arbeiten und Benutzen von Leitern und Tritten](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3862) - [DGUV Information 201-011: Arbeiten auf und mit Gerüsten](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3861) Eine regelmäßige (mindestens jährliche) Unterweisung ist Pflicht. Die Inhalte sollten an die konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb angepasst werden.

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