Beim Wechsel vom Oberlandesgericht (OLG) zur Kommune Frankfurt am Main gibt es einige wichtige Punkte, die du bezüglich deines Arbeitsvertrags und des Wechsels beachten solltest: 1. **Kündi... [mehr]
Die Anzahl der Urlaubstage im öffentlichen Dienst richtet sich in Deutschland nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Laut TVöD beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte grundsätzlich **30 Arbeitstage** pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche), unabhängig vom Jahr – also auch 2027. Zusätzliche Urlaubstage („dazu“) gibt es im Regelfall nicht automatisch, es sei denn, es bestehen besondere Regelungen, z. B. für Schwerbehinderte (zusätzlich 5 Tage) oder durch betriebliche/individuelle Vereinbarungen. **Feiertage** sind keine Urlaubstage, können aber die effektive freie Zeit im Jahr erhöhen. Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage variiert je nach Bundesland. **Zusammengefasst:** Im Jahr 2027 gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich **30 Urlaubstage** laut TVöD. Zusätzliche Urlaubstage gibt es nur bei besonderen Voraussetzungen. Weitere Informationen: [Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed/tvoed-node.html)
Beim Wechsel vom Oberlandesgericht (OLG) zur Kommune Frankfurt am Main gibt es einige wichtige Punkte, die du bezüglich deines Arbeitsvertrags und des Wechsels beachten solltest: 1. **Kündi... [mehr]
In der Regel ist es nicht zulässig, Minusstunden direkt mit Urlaubstagen auszugleichen. Urlaubstage sind dazu gedacht, dem Arbeitnehmer eine Erholungszeit zu gewähren, während Minusstun... [mehr]
In diesem Fall gilt die Regelung, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist. Da die Betriebsvereinbarung im Unternehmen 33 Urlaubstage vorsieht und diese über den im Manteltarifvertrag fest... [mehr]