Als Arbeitgeber erhältst du verschiedene Hilfestellungen, wenn du einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellst. Dazu gehören: 1. **Finanzielle Unterstützung**: Es gibt Förderun... [mehr]
Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich auch bei Schwerbehinderung und nach einem Arbeitsunfall möglich, allerdings gibt es besondere Schutzvorschriften. In Deutschland benötigen Arbeitgeber für die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters die Zustimmung des Integrationsamtes. Diese Zustimmung soll sicherstellen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Behinderung erfolgt und dass alle relevanten Umstände berücksichtigt werden. Zusätzlich gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten greift. Auch muss der Betriebsrat, falls vorhanden, angehört werden. Weitere Informationen zum Thema Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit - Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/kuendigungsschutz).
Als Arbeitgeber erhältst du verschiedene Hilfestellungen, wenn du einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellst. Dazu gehören: 1. **Finanzielle Unterstützung**: Es gibt Förderun... [mehr]
Ein Unfall, der 10 Minuten vor Arbeitsbeginn passiert, kann unter bestimmten Umständen als Wegeunfall gelten. Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit passi... [mehr]
Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern... [mehr]