Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % hat in Deutschland **keinen besonderen Kündigungsschutz** nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der besondere Kündigungsschutz gilt ers... [mehr]
Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich auch bei Schwerbehinderung und nach einem Arbeitsunfall möglich, allerdings gibt es besondere Schutzvorschriften. In Deutschland benötigen Arbeitgeber für die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters die Zustimmung des Integrationsamtes. Diese Zustimmung soll sicherstellen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Behinderung erfolgt und dass alle relevanten Umstände berücksichtigt werden. Zusätzlich gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten greift. Auch muss der Betriebsrat, falls vorhanden, angehört werden. Weitere Informationen zum Thema Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit - Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/kuendigungsschutz).
Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % hat in Deutschland **keinen besonderen Kündigungsschutz** nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der besondere Kündigungsschutz gilt ers... [mehr]
Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer schwerbehinderten Bewerberin gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Die maßgebliche R... [mehr]
Als Arbeitgeber erhältst du verschiedene Hilfestellungen, wenn du einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellst. Dazu gehören: 1. **Finanzielle Unterstützung**: Es gibt Förderun... [mehr]