Kann mir mit Schwerbehinderung gekündigt werden, wenn ich einen Arbeitsunfall hatte?

Antwort

Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich auch bei Schwerbehinderung und nach einem Arbeitsunfall möglich, allerdings gibt es besondere Schutzvorschriften. In Deutschland benötigen Arbeitgeber für die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters die Zustimmung des Integrationsamtes. Diese Zustimmung soll sicherstellen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Behinderung erfolgt und dass alle relevanten Umstände berücksichtigt werden. Zusätzlich gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten greift. Auch muss der Betriebsrat, falls vorhanden, angehört werden. Weitere Informationen zum Thema Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit - Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/kuendigungsschutz).

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