Kann die Probezeit nach 6 Monaten verlängert werden?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, die Probezeit über die gesetzlich festgelegten sechs Monate hinaus zu verlängern. Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Verlängerung der Probezeit über diese sechs Monate hinaus ist rechtlich nicht zulässig. Wenn nach Ablauf der sechs Monate weiterhin Unsicherheiten über die Eignung des Arbeitnehmers bestehen, muss das Arbeitsverhältnis entweder regulär fortgesetzt oder gekündigt werden.

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