Es gibt keine gesetzlich festgelegte, pauschale Anzahl an Bewerbungen, die du als Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) monatlich schreiben musst. Die genaue Anzahl wird individuell im sogenannten &... [mehr]
In der Schweiz haben Arbeitnehmende verschiedene Pflichten, die im Obligationenrecht (OR) und anderen relevanten Gesetzen festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Pflichten: 1. **Arbeitspflicht**: Arbeitnehmende müssen die vertraglich vereinbarte Arbeit persönlich und sorgfältig ausführen. 2. **Treuepflicht**: Arbeitnehmende müssen die Interessen des Arbeitgebers wahren und dürfen keine Handlungen vornehmen, die dem Arbeitgeber schaden könnten. Dazu gehört auch die Geheimhaltungspflicht bezüglich vertraulicher Informationen. 3. **Sorgfaltspflicht**: Arbeitnehmende müssen die ihnen anvertrauten Arbeitsmittel und Materialien sorgfältig behandeln. 4. **Überstundenpflicht**: In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmende verpflichtet, Überstunden zu leisten, sofern diese zumutbar sind und keine entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen. 5. **Befolgung von Weisungen**: Arbeitnehmende müssen die Weisungen des Arbeitgebers befolgen, sofern diese rechtmäßig und zumutbar sind. 6. **Meldepflicht**: Arbeitnehmende müssen dem Arbeitgeber unverzüglich melden, wenn sie arbeitsunfähig sind, z.B. aufgrund von Krankheit oder Unfall. Diese Pflichten sind im Obligationenrecht (OR) geregelt, insbesondere in den Artikeln 321 bis 321e. Weitere Informationen können auf der offiziellen Website des Bundesamts für Justiz gefunden werden: [Obligationenrecht (OR)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de).
Es gibt keine gesetzlich festgelegte, pauschale Anzahl an Bewerbungen, die du als Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) monatlich schreiben musst. Die genaue Anzahl wird individuell im sogenannten &... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]
In der Schweiz beträgt der gesetzliche Mindestferienanspruch für Arbeitnehmende gemäss Obligationenrecht (Art. 329a OR) mindestens vier Wochen pro Jahr. Für Jugendliche bis zum vol... [mehr]