Es gibt keine gesetzlich festgelegte, pauschale Anzahl an Bewerbungen, die du als Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) monatlich schreiben musst. Die genaue Anzahl wird individuell im sogenannten „Eingliederungsvereinbarung“ zwischen dir und derur für Arbeit festgelegt. In der Praxis werden häufig 3 bis 5 Bewerbungen pro Monat verlangt, es kann aber je nach Situation auch mehr oder weniger sein. Wichtig ist, dass du dich an die in deiner Eingliederungsvereinbarung festgelegten Vorgaben hältst. Diese Vereinbarung ist verbindlich. Solltest du weniger Bewerbungen schreiben als vereinbart, kann das zu Sanktionen führen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-1).