Ja, auch während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, muss der Arbe... [mehr]
In Deutschland gilt während der Probezeit das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach diesem Gesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Da der Arbeitnehmer in deinem Fall sofort krankgeschrieben wurde und noch nicht gearbeitet hat, besteht in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann jedoch Krankengeld von seiner Krankenkasse erhalten. Weitere Informationen findest du im Entgeltfortzahlungsgesetz: [EFZG](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106610983.html).
Ja, auch während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, muss der Arbe... [mehr]
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Graf endet am 12.11.2021, da er an diesem Tag seine Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel... [mehr]
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Regel zwei Wochen, kann jedoch je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen i... [mehr]
- **Eingewöhnung**: Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich in das Unternehmen und die Arbeitsabläufe einzuarbeiten. - **Bewertung**: Arbeitgeber kann die Eignung des Mitarbeiters f... [mehr]
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]
Eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel kann sowohl der Arbeitgeber als... [mehr]
Die maximale Probezeit beträgt in Deutschland in der Regel sechs Monate. In einigen Fällen kann sie jedoch auch bis zu zwölf Monate betragen, insbesondere bei bestimmten Tarifverträ... [mehr]
Die Mindestprobezeit in Deutschland beträgt in der Regel einen Monat. Sie kann jedoch bis zu sechs Monate dauern, abhängig von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. In einigen Fällen ka... [mehr]
Nach der Probezeit gelten in der Regel die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Diese Fristen können je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren.... [mehr]
Nach der Probezeit gelten die allgemeinen Kündigungsfristen und -gründe des Arbeitsrechts. Die Kündigungsgründe können vielfältig sein und umfassen unter anderem: 1. **B... [mehr]