Muss man bei einer Kündigung in einem Unternehmen mit vielen Filialen angeben, in welcher Filiale man tätig war?

Antwort

Ja, es ist in der Regel ratsam, bei einer Kündigung anzugeben, in welcher Filiale man tätig war. Dies hilft dem Arbeitgeber, die Kündigung schnell und korrekt zuzuordnen und Missverständnisse zu vermeiden. Besonders in großen Unternehmen mit vielen Filialen kann dies wichtig sein, um sicherzustellen, dass die Kündigung an die richtige Abteilung oder den richtigen Vorgesetzten weitergeleitet wird.

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