Die 2-jährige Elternzeit endet genau zwei Jahre nach dem Beginn der Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist in der Regel der Tag der Geburt des Kindes, sofern du die Elternzeit direkt ab Geburt... [mehr]
Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit). Es gibt keine spezielle Frist für einen erweiterten Kündigungsschutz nach der Elternzeit.
Die 2-jährige Elternzeit endet genau zwei Jahre nach dem Beginn der Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist in der Regel der Tag der Geburt des Kindes, sofern du die Elternzeit direkt ab Geburt... [mehr]
Nach einer zweijährigen Elternzeit musst du grundsätzlich am Tag nach dem Ende der Elternzeit wieder zur Arbeit erscheinen. Das bedeutet: Wenn deine Elternzeit zum Beispiel am 15. Juli endet... [mehr]
Ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % hat in Deutschland **keinen besonderen Kündigungsschutz** nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der besondere Kündigungsschutz gilt ers... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich ohne sachlichen Grund maximal **zwei Jahre** befristet werden. Innerhalb di... [mehr]