Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach der Elternzeit?

Antwort

Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit). Es gibt keine spezielle Frist für einen erweiterten Kündigungsschutz nach der Elternzeit.

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