Wenn das Kind eines Arbeitnehmers krank ist, kann der Arbeitnehmer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Dies gilt, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist... [mehr]
Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit). Es gibt keine spezielle Frist für einen erweiterten Kündigungsschutz nach der Elternzeit.
Wenn das Kind eines Arbeitnehmers krank ist, kann der Arbeitnehmer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Dies gilt, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist... [mehr]
In Deutschland genießt eine Mitarbeiterin nach der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz und hat grundsätzlich das Recht, auf ihre alte oder eine gleichwertige Position zurückzuk... [mehr]
In Deutschland gibt es für Selbstständige keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub wie für Angestellte. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit fl... [mehr]