Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern... [mehr]
Die 2-jährige Elternzeit endet genau zwei Jahre nach dem Beginn der Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist in der Regel der Tag der Geburt des Kindes, sofern du die Elternzeit direkt ab Geburt nimmst. Beispiel: Geburtstag des Kindes: 15.06.2022 Beginn der Elternzeit: 15.06.2022 Ende der 2-jährigen Elternzeit: 14.06.2024 (einschließlich) Die Elternzeit endet also am Tag vor dem entsprechenden Datum zwei Jahre später. Wenn du die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt begonnen hast, zählt der Zeitraum ab diesem Startdatum. Wichtig: Die genaue Berechnung kann je nach individueller Situation (z.B. Aufteilung in mehrere Zeitabschnitte) variieren. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder einer Beratungsstelle.
Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern... [mehr]
Das Arbeitsverhältnis im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) endet in der Regel durch Kündigung Ablauf der vereinbarten Befristung oder durch Erreichen... [mehr]
Wenn das Kind eines Arbeitnehmers krank ist, kann der Arbeitnehmer in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Dies gilt, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist... [mehr]
In Deutschland genießt eine Mitarbeiterin nach der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz und hat grundsätzlich das Recht, auf ihre alte oder eine gleichwertige Position zurückzuk... [mehr]
In Deutschland gibt es für Selbstständige keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub wie für Angestellte. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit fl... [mehr]