Die 2-jährige Elternzeit endet genau zwei Jahre nach dem Beginn der Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist in der Regel der Tag der Geburt des Kindes, sofern du die Elternzeit direkt ab Geburt... [mehr]
Nach einer zweijährigen Elternzeit musst du grundsätzlich am Tag nach dem Ende der Elternzeit wieder zur Arbeit erscheinen. Das bedeutet: Wenn deine Elternzeit zum Beispiel am 15. Juli endet, ist dein erster Arbeitstag der 16. Juli. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzuklären, wie der Wiedereinstieg konkret abläuft (z. B. Arbeitszeiten, eventuelle Teilzeitregelungen). Ein Anspruch auf den ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht grundsätzlich (§ 38 BEEG). Weitere Informationen findest du z. B. beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/finanzielle-leistungen/elternzeit/elternzeit-73794
Die 2-jährige Elternzeit endet genau zwei Jahre nach dem Beginn der Elternzeit. Der Beginn der Elternzeit ist in der Regel der Tag der Geburt des Kindes, sofern du die Elternzeit direkt ab Geburt... [mehr]