Die Löschungsfristen für Daten in einer Personalakte richten sich in Deutschland nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschu... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich zulässig, im Rahmen des Bewerbungsprozesses Informationen zur Vermeidung von Interessenkonflikten zu erfragen, etwa ob ein Bewerber oder nahe Familienangehörige ein konkurrierendes Geschäft besitzen oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen unterhalten. Dies dient dem Schutz berechtigter Interessen des Arbeitgebers, etwa zur Vermeidung von Korruption, Wettbewerbsverstößen oder Loyalitätskonflikten. **Datenschutzrechtliche Aspekte:** Solche Angaben sind jedoch personenbezogene Daten und unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Erhebung und Speicherung dieser Daten ist nur zulässig, wenn sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind (§ 26 BDSG). Das heißt, die Frage muss einen konkreten Bezug zur angestrebten Position haben und darf nicht "ins Blaue hinein" gestellt werden. **Speicherung in der Personalakte:** Wenn die Angaben für das Arbeitsverhältnis relevant sind (z.B. bei Positionen mit besonderer Verantwortung oder Zugang zu sensiblen Informationen), dürfen sie in die Personalakte aufgenommen werden. Die Speicherung muss jedoch auf das notwendige Maß beschränkt sein und die Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. **Fazit:** Ja, unter bestimmten Voraussetzungen darfst du solche Informationen erfragen und – sofern sie relevant sind – in die Personalakte aufnehmen. Die Erhebung und Speicherung muss jedoch verhältnismäßig, zweckgebunden und datenschutzkonform erfolgen. Bewerber sollten zudem transparent über den Zweck der Datenerhebung informiert werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).
Die Löschungsfristen für Daten in einer Personalakte richten sich in Deutschland nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschu... [mehr]
In Deutschland und der EU ist ein Backgroundcheck bei Bewerbern grundsätzlich erlaubt, aber es gelten strenge rechtliche Vorgaben, insbesondere durch das Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) und das Al... [mehr]