Ja, eine Gesamtzusage im Arbeitsrecht kann grundsätzlich befristet werden. Eine Gesamtzusage ist eine einseitige, an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, b... [mehr]
Ja, der Begriff „Gesamtzusage“ ist ein arbeitsrechtlicher Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Eine Gesamtzusage ist eine einseitige, an alle oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, mit der er bestimmte Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) verspricht. Sie ist rechtlich eine sogenannte „betriebliche Einheitsregelung“. Wichtige Merkmale der Gesamtzusage: - Sie richtet sich an eine Mehrzahl von Arbeitnehmern, nicht an Einzelne. - Sie ist ein Angebot auf Abschluss einer vertraglichen Nebenabrede, das durch schlüssiges Verhalten (z. B. Annahme der Leistung) angenommen werden kann. - Sie ist keine Betriebsvereinbarung und kein Tarifvertrag, sondern eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. - Die zugesagten Leistungen werden Bestandteil des Arbeitsvertrags, solange die Gesamtzusage besteht. Beispiel: Ein Arbeitgeber teilt allen Beschäftigten per Rundschreiben mit, dass ab sofort jedes Jahr ein 13. Monatsgehalt gezahlt wird. Das ist eine Gesamtzusage. Wichtig: Eine Gesamtzusage kann grundsätzlich nur für die Zukunft widerrufen oder geändert werden, nicht rückwirkend für bereits entstandene Ansprüche. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesamtaussage-gesamtszusage-gesamtabrede_76_471024.html) oder [Juris](https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200900012&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp).
Ja, eine Gesamtzusage im Arbeitsrecht kann grundsätzlich befristet werden. Eine Gesamtzusage ist eine einseitige, an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, b... [mehr]
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG... [mehr]
Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer schwerbehinderten Bewerberin gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Die maßgebliche R... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich ohne sachlichen Grund maximal **zwei Jahre** befristet werden. Innerhalb di... [mehr]
Nein, ein Tarifvertrag setzt den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag nicht außer Kraft. Vielmehr gilt das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“: Ein Tarifvertrag kann von gesetzliche... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen einem Einzelarbeitsvertrag und einem Gesamtarbeitsvertrag liegt im Geltungsbereich und in der Art der Vereinbarung: - **Einzelarbeitsvertrag**: Das ist ein individueller... [mehr]
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine a... [mehr]
Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, da das deutsche Arbeitsrecht keinen besonderen Kündigungsschutz allein wegen einer bestehenden Krankheit vors... [mehr]
Die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich angeordnet werden“ ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht zulässig.... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, im Arbeitsvertrag zu regeln, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Einschränkun... [mehr]