Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) darf... [mehr]
Der Geltungsbereich einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU)zieht sich auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen eine solche Meldung wirksam ist. In Deutschland umfasst der Geltungsbereich der AU-Meldung folgende Aspekte: 1. **Arbeitgeber**: Die AU-Meldung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu sichern. Der Arbeitgeber muss über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informiert werden. 2. **Krankenkasse**: Die AU-Meldung muss auch der Krankenkasse übermittelt werden, insbesondere wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und Krankengeld beansprucht wird. 3. **Gültigkeitsdauer**: Die AU-Meldung ist für den Zeitraum gültig, der vom Arzt auf der Bescheinigung angegeben ist. Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit erfordert eine erneute ärztliche Untersuchung und Ausstellung einer neuen Bescheinigung. 4. **Rechtsgrundlagen**: Die rechtlichen Grundlagen für die AU-Meldung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. 5. **Verpflichtungen des Arbeitnehmers**: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die AU-Meldung unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Kalendertagen, dem Arbeitgeber vorzulegen. Bei längerer Erkrankung muss eine Folgebescheinigung rechtzeitig eingereicht werden. 6. **Datenschutz**: Die AU-Meldung enthält sensible Gesundheitsdaten, die dem Datenschutz unterliegen. Arbeitgeber dürfen nur die Information über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer, nicht aber die Diagnose, erhalten. Weitere Informationen können auf den Webseiten der Krankenkassen oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefunden werden.
Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht zulässig, Urlaub während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) auszuzahlen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) darf... [mehr]
Ja, in Deutschland bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet, spätest... [mehr]
Ja, du solltest deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn deine Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall mit Fremdverschulden verursacht wurde. Das hat folgende Gründe: 1. **Regressansprüche**:... [mehr]