In welcher Frist muss man sich arbeitslos melden?

Antwort

Um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu erleiden, sollte man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Wenn die Kündigungsfrist kürzer ist, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de).

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