Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
Um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu erleiden, sollte man sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Wenn die Kündigungsfrist kürzer ist, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: [arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de).
Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
Wenn du am 1. September 2024 kündigst und die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, endet dein Arbeitsverhältnis am 29. September 2024.
In Deutschland bist du verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Diese Frist gilt für Arbeitgeber, die die Beschein... [mehr]
Wenn ein Arbeitsloser sich nicht ausreichend um eine neue Beschäftigung bemüht, kann das verschiedene Konsequenzen haben, abhängig von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes.... [mehr]