Haben Finanzbeamte Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Antwort

Ja, Finanzbeamte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beamte im öffentlichen Dienst, einschließlich Finanzbeamte, erhalten im Krankheitsfall weiterhin ihre Bezüge. Dies ist im Beamtenrecht geregelt und unterscheidet sich von den Regelungen für Arbeitnehmer im privaten Sektor, die in der Regel nur für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben.

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