120 Minuten täglich entsprechen 2 Stunden pro Tag. Bei 20 Arbeitstagen im Monat: 2 Stunden/Tag × 20 Tage = **40 Stunden** im Monat.
Der Unterschied zwischen einer vertraglich geregelten und einer ungeregelten 4-Tage-Woche liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit und der konkreten Ausgestaltung: **Vertraglich geregelte 4-Tage-Woche:** - Die 4-Tage-Woche ist explizit im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegt. - Es ist genau geregelt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten gearbeitet wird. - Die Arbeitszeit (z. B. 32 oder 36 Stunden pro Woche) und die Vergütung sind klar definiert. - Beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) haben einen rechtlichen Anspruch auf die Einhaltung dieser Regelung. - Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Parteien möglich. **Ungeregelte 4-Tage-Woche:** - Es gibt keine schriftliche oder vertragliche Festlegung. - Die 4-Tage-Woche wird informell oder auf freiwilliger Basis praktiziert, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle oder individuelle Absprachen. - Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die 4-Tage-Woche; der Arbeitgeber kann die Regelung jederzeit ändern oder widerrufen. - Die Arbeitszeit und Vergütung können variieren und sind nicht verbindlich festgelegt. **Fazit:** Die vertraglich geregelte 4-Tage-Woche bietet Sicherheit und Verbindlichkeit, während die ungeregelte Variante auf Flexibilität, aber auch Unsicherheit basiert.
120 Minuten täglich entsprechen 2 Stunden pro Tag. Bei 20 Arbeitstagen im Monat: 2 Stunden/Tag × 20 Tage = **40 Stunden** im Monat.
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Der Begriff „Vollschichtigkeit“ ist im deutschen Arbeitsrecht und in der Praxis nicht eindeutig gesetzlich definiert. In der Regel wird darunter jedoch eine Arbeitszeit verstanden, die ein... [mehr]
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