Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]
Ja, als Werkstudent musst du dich in der Regel selbst versichern. Das bedeutet, dass du für deine Krankenversicherung selbst verantwortlich bist, es sei denn, du bist über deine Eltern oder eine andere Person familienversichert. Werkstudenten haben jedoch die Möglichkeit, sich zu vergünstigten Konditionen in der studentischen Krankenversicherung zu versichern, solange sie die Voraussetzungen erfüllen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um die Versicherung zu kümmern, um mögliche Lücken zu vermeiden.
Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Minijob) bist du grundsätzlich über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, du bist bei Arbeitsunf... [mehr]
Ein Werkstudent arbeitet in der Regel zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche, wobei die genaue Stundenzahl oft von der Hochschule und den individuellen Vereinbarungen abhängt. Eine Aushilfe hingege... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen einem Werkstudentenjob und einem Aushilfsjob liegt in der Art der Beschäftigung und den damit verbundenen Anforderungen: 1. **Werkstudentenjob**: Dieser Job ist spe... [mehr]