Nein, die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Mitarbeiter. Das Gewerbeaufsichtsamt (oder die entsprechende Arbeitsschutzbehörde) überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. Es berät auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes.