Eine Überlastungsanzeige ist eine formale Mitteilung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, in der darauf hingewiesen wird, dass die übertragenen Aufgaben oder die Arbeitsbelastung nicht me... [mehr]
Nein, die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Mitarbeiter. Das Gewerbeaufsichtsamt (oder die entsprechende Arbeitsschutzbehörde) überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. Es berät auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes.
Eine Überlastungsanzeige ist eine formale Mitteilung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, in der darauf hingewiesen wird, dass die übertragenen Aufgaben oder die Arbeitsbelastung nicht me... [mehr]
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]