Für ein Haus gibt es verschiedene Versicherungen, die in Pflicht- und freiwillige Versicherungen unterteilt werden können: **Pflichtversicherungen:** 1. **Wohngebäudeversicherung:** In... [mehr]
Hausratversicherungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen oder mietrechtlichen Obliegenheiten von Mietern. Das bedeutet: Mieter sind nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die den eigenen Hausrat (z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel absichert. Vermieter können im Mietvertrag nicht wirksam verlangen, dass Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Eine solche Klausel wäre in der Regel unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen würde. Anders sieht es bei der privaten Haftpflichtversicherung aus: Auch diese ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die man Dritten zufügt – zum Beispiel, wenn man als Mieter versehentlich einen Wasserschaden verursacht. Fazit: Hausratversicherungen sind keine Obliegenheiten von Mietern, sondern eine freiwillige Absicherung.
Für ein Haus gibt es verschiedene Versicherungen, die in Pflicht- und freiwillige Versicherungen unterteilt werden können: **Pflichtversicherungen:** 1. **Wohngebäudeversicherung:** In... [mehr]
Eine Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat eines Haushalts gegen verschiedene Risiken ab. Dazu gehören in der Regel: 1. **Feuer**: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion ode... [mehr]
Ein Versicherungsvertreter ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer umfassend und korrekt zu beraten. Dies schließt auch die Aufklärung über alle relevanten Anforderungen und Bedingun... [mehr]
Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an deinem persönlichen Eigentum in deinem Zuhause ab, wie z.B. durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Ein Rechtsanwalt... [mehr]