Sind Hausratversicherungen Pflicht für Mieter?

Antwort

Hausratversicherungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen oder mietrechtlichen Obliegenheiten von Mietern. Das bedeutet: Mieter sind nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die den eigenen Hausrat (z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel absichert. Vermieter können im Mietvertrag nicht wirksam verlangen, dass Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Eine solche Klausel wäre in der Regel unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen würde. Anders sieht es bei der privaten Haftpflichtversicherung aus: Auch diese ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die man Dritten zufügt – zum Beispiel, wenn man als Mieter versehentlich einen Wasserschaden verursacht. Fazit: Hausratversicherungen sind keine Obliegenheiten von Mietern, sondern eine freiwillige Absicherung.

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