Ist der Versicherungsvertreter verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf aufmerksam zu machen, alle medizinischen Untersuchungen zu machen?

Antwort

Ein Versicherungsvertreter ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer umfassend und korrekt zu beraten. Dies schließt auch die Aufklärung über alle relevanten Anforderungen und Bedingungen der Versicherungspolice ein, einschließlich der Notwendigkeit, medizinische Untersuchungen durchzuführen, falls diese für den Abschluss oder die Aufrechterhaltung der Versicherung erforderlich sind. Diese Pflicht zur Beratung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Deutschland. Weitere Informationen zum Versicherungsvertragsgesetz findest du hier: [Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/).

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