Muss ein Dienstunfall eines beihilfeberechtigten Schülers in der Schule der Beihilfestelle gemeldet werden?

Antwort

Ein Dienstunfall im Sinne des Beamtenrechts betrifft grundsätzlich Beamte und beihilfeberechtigte Personen im öffentlichen Dienst. Bei Schülern, die beihilfeberechtigt sind (z. B. Kinder von Beamten), gilt Folgendes: Ein Unfall eines Schülers in der Schule ist in erster Linie ein Schulunfall und fällt damit unter die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband). Die Schule meldet solche Unfälle in der Regel an die zuständige Unfallkasse. Eine direkte Meldung des Schulunfalls an die Beihilfestelle ist nicht zwingend erforderlich. Die Beihilfestelle ist nur dann zuständig, wenn Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden und daher ergänzende Beihilfeleistungen beantragt werden sollen. In diesem Fall muss der Beihilfestelle der Unfall und die Ablehnung oder Teilleistung der Unfallkasse nachgewiesen werden. **Fazit:** Der Unfall muss nicht automatisch von der Schule an die Beihilfestelle gemeldet werden. Eine Meldung an die Beihilfestelle ist nur dann notwendig, wenn im Nachgang Beihilfeleistungen für Unfallfolgen beantragt werden sollen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/) oder bei deiner zuständigen Beihilfestelle.

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