Werden Allmählichkeitsschäden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Antwort

Allmählichkeitsschäden, wie beispielsweise Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel, sind in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese Versicherung schützt meist vor plötzlichen und unvorhersehbaren Ereignissen wie Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden. Allmählichkeitsschäden entstehen oft über einen längeren Zeitraum und gelten als Folge mangelnder Instandhaltung oder Pflege. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse in den Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen.

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