Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis darfst du im Straßenverkehr grundsätzlich keine motorisierten Fahrzeuge führen. Das umfasst Autos, Motorräder und andere motorisierte Zweirä... [mehr]
Im Jahr 1985 trat in Deutschland eine bedeutende Änderung in der Straßenverkehrsordnung in Kraft: die Einführung der "Promillegrenze" für Autofahrer. Diese Regelung legte fest, dass Fahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr nicht mehr fahren durften. Dies war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von alkoholbedingten Verkehrsunfällen.
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis darfst du im Straßenverkehr grundsätzlich keine motorisierten Fahrzeuge führen. Das umfasst Autos, Motorräder und andere motorisierte Zweirä... [mehr]