Besonderheit im deutschen Straßenverkehr 1985?

Antwort

Im Jahr 1985 trat in Deutschland eine bedeutende Änderung in der Straßenverkehrsordnung in Kraft: die Einführung der "Promillegrenze" für Autofahrer. Diese Regelung legte fest, dass Fahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr nicht mehr fahren durften. Dies war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von alkoholbedingten Verkehrsunfällen.

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