Ob du aus einem Buch öffentlich vorlesen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Urheberrechtsbestimmungen des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist das Vor... [mehr]
Das bloße Weitergeben einer Empfehlung, also das Nennen oder Auflisten des NITRO-Teletexts in einer Empfehlungsliste (z.B. „Schauen Sie für weitere Informationen im NITRO-Teletext nach“) ist grundsätzlich urheberrechtlich unproblematisch. Das Urheberrecht schützt die Inhalte selbst, nicht aber die bloße Erwähnung oder Empfehlung eines Angebots oder Mediums. Solange du also keine urheberrechtlich geschützten Inhalte (z.B. konkrete Texte, Tabellen, Grafiken oder Screenshots aus dem NITRO-Teletext) vervielfältigst, verbreitest oder öffentlich zugänglich machst, sondern lediglich auf das Angebot hinweist oder es empfiehlst, verstößt du nicht gegen das Urheberrecht. Weitere Informationen zum Urheberrecht findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/urheberrecht/urheberrecht-was-ist-erlaubt-und-was-nicht-13209). Fazit: Die Empfehlung des NITRO-Teletexts in einer Seminarliste ist erlaubt, solange keine geschützten Inhalte übernommen werden.
Ob du aus einem Buch öffentlich vorlesen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Urheberrechtsbestimmungen des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist das Vor... [mehr]
In der Regel darfst du Illustrationen in deiner Buchveröffentlichung nur verwenden, wenn du die entsprechenden Rechte dafür besitzt. Das bedeutet: 1. **Eigene Illustrationen**: Wenn du die... [mehr]
Allgemeines Gedankengut bezieht sich auf Ideen, Konzepte oder Informationen, die so weit verbreitet und allgemein bekannt sind, dass sie nicht mehr als geistiges Eigentum einer bestimmten Person oder... [mehr]
Das Kunsturhebergesetz (KUG) regelt in Deutschland die Veröffentlichung von Fotos und anderen bildlichen Darstellungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten: 1. **Einwil... [mehr]
Geschützte Werke sind solche, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Hier sind einige Beispiele: 1. **Literarische Werke**: Romane, Gedichte, Essays (z.B. "Der Prozess" von Fr... [mehr]