Das bloße Weitergeben einer Empfehlung, also das Nennen oder Auflisten des NITRO-Teletexts in einer Empfehlungsliste (z.B. „Schauen Sie für weitere Informationen im NITRO-Teletext nac... [mehr]
Buchtitel wie „Beatles für Eilige“ sind in Deutschland grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, da einzelne Titel in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, die für den Urheberrechtsschutz erforderlich ist. Allerdings können Buchtitel unter bestimmten Umständen als Werktitel nach § 5 MarkenG (Markengesetz) geschützt sein, wenn sie Unterscheidungskraft besitzen und im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Ob der konkrete Titel „Beatles für Eilige“ bereits als Werktitel oder Marke geschützt ist, lässt sich durch eine Recherche in den einschlägigen Datenbanken prüfen: - [DPMAregister](https://register.dpma.de/DPMAregister/): Deutsches Patent- und Markenamt - [VLB – Verzeichnis Lieferbarer Bücher](https://www.buchhandel.de/): Übersicht veröffentlichter Buchtitel Eine schnelle Recherche im VLB und im DPMAregister zeigt aktuell keinen Eintrag für „Beatles für Eilige“. Das bedeutet, dass der Titel derzeit offenbar nicht als Marke eingetragen oder als Buchtitel im deutschen Buchhandel gelistet ist. Dennoch empfiehlt sich vor einer Veröffentlichung eine umfassende Recherche und ggf. eine rechtliche Beratung, um mögliche Kollisionen mit bestehenden Titeln oder Marken auszuschließen. Weitere Informationen zum Titelschutz findest du z.B. bei der [Börsenverein des Deutschen Buchhandels](https://www.boersenverein.de/recht/titelschutz/).
Das bloße Weitergeben einer Empfehlung, also das Nennen oder Auflisten des NITRO-Teletexts in einer Empfehlungsliste (z.B. „Schauen Sie für weitere Informationen im NITRO-Teletext nac... [mehr]
Ob du aus einem Buch öffentlich vorlesen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Urheberrechtsbestimmungen des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist das Vor... [mehr]
In der Regel darfst du Illustrationen in deiner Buchveröffentlichung nur verwenden, wenn du die entsprechenden Rechte dafür besitzt. Das bedeutet: 1. **Eigene Illustrationen**: Wenn du die... [mehr]
Allgemeines Gedankengut bezieht sich auf Ideen, Konzepte oder Informationen, die so weit verbreitet und allgemein bekannt sind, dass sie nicht mehr als geistiges Eigentum einer bestimmten Person oder... [mehr]
Das Kunsturhebergesetz (KUG) regelt in Deutschland die Veröffentlichung von Fotos und anderen bildlichen Darstellungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten: 1. **Einwil... [mehr]
Geschützte Werke sind solche, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Hier sind einige Beispiele: 1. **Literarische Werke**: Romane, Gedichte, Essays (z.B. "Der Prozess" von Fr... [mehr]