„Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ (deutsch: „Rudolf, das kleine Rentier“) wurde 1939 von Robert L. May als Geschichte für das US-amerikanische Kaufhaus Montgomery Ward ges... [mehr]
Der Satz „I Was Born To Love You“ ist als solcher ein allgemeinsprachlicher Ausdruck und besteht aus einfachen, alltäglichen englischen Wörtern. Solche kurzen Sätze oder Phrasen sind in der Regel **nicht urheberrechtlich geschützt**, da das Urheberrecht (Copyright) nur für individuelle, schöpferische Werke gilt, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Kurze Sätze, Titel oder einfache Phrasen erfüllen diese Voraussetzung meist nicht. Allerdings kann der Satz in bestimmten Kontexten **markenrechtlich** geschützt sein, zum Beispiel als Songtitel, Buchtitel oder als eingetragene Marke. Der Song „I Was Born To Love You“ ist beispielsweise ein bekannter Titel von Freddie Mercury (später auch von Queen). Der Songtext und die Musik sind urheberrechtlich geschützt, aber der Titel selbst in der Regel nicht. **Fazit:** Der Satz „I Was Born To Love You“ ist als einfacher Satz nicht urheberrechtlich geschützt. In bestimmten Zusammenhängen (z. B. als Markenname oder Songtitel) kann es aber markenrechtliche Einschränkungen geben. Wenn du den Satz für kommerzielle Zwecke nutzen möchtest, empfiehlt sich eine Recherche in Markenregistern, z. B. beim [Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)](https://www.dpma.de/) oder beim [EUIPO](https://euipo.europa.eu/). Weitere Informationen zum Urheberrecht findest du z. B. bei der [WIPO](https://www.wipo.int/copyright/en/).
„Rudolph, the Red-Nosed Reindeer“ (deutsch: „Rudolf, das kleine Rentier“) wurde 1939 von Robert L. May als Geschichte für das US-amerikanische Kaufhaus Montgomery Ward ges... [mehr]
Die Grundidee eines Songs – also das allgemeine Thema, die Stimmung oder die „Storyline“ – ist nach deutschem Urheberrecht **nicht** geschützt. Geschützt sind nur die... [mehr]
Moralrechte (auch Urheberpersönlichkeitsrechte genannt) sind Rechte, die dem Urheber eines Werkes zustehen und seine persönliche Beziehung zu seinem Werk schützen. Sie umfassen zum Beis... [mehr]
Buchtitel wie „Beatles für Eilige“ sind in Deutschland grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, da einzelne Titel in der Regel nicht die notwendige Schöpfungsh&o... [mehr]
Das bloße Weitergeben einer Empfehlung, also das Nennen oder Auflisten des NITRO-Teletexts in einer Empfehlungsliste (z.B. „Schauen Sie für weitere Informationen im NITRO-Teletext nac... [mehr]
Ob du aus einem Buch öffentlich vorlesen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Urheberrechtsbestimmungen des jeweiligen Landes. In vielen Ländern ist das Vor... [mehr]
In der Regel darfst du Illustrationen in deiner Buchveröffentlichung nur verwenden, wenn du die entsprechenden Rechte dafür besitzt. Das bedeutet: 1. **Eigene Illustrationen**: Wenn du die... [mehr]
Allgemeines Gedankengut bezieht sich auf Ideen, Konzepte oder Informationen, die so weit verbreitet und allgemein bekannt sind, dass sie nicht mehr als geistiges Eigentum einer bestimmten Person oder... [mehr]
Das Kunsturhebergesetz (KUG) regelt in Deutschland die Veröffentlichung von Fotos und anderen bildlichen Darstellungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten: 1. **Einwil... [mehr]
Geschützte Werke sind solche, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Hier sind einige Beispiele: 1. **Literarische Werke**: Romane, Gedichte, Essays (z.B. "Der Prozess" von Fr... [mehr]