Was regelt § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 BbodSchG?

Antwort

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BbodSchG) regeln die Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Bodenschutz. - **Nr. 1** definiert den Begriff „Boden“ und umfasst die oberste Schicht der Erdkruste, die für die Pflanzenproduktion und das Ökosystem von Bedeutung ist. - **Nr. 3** bezieht sich auf „Bodenverunreinigungen“ und beschreibt, welche Stoffe oder Einflüsse als schädlich für den Boden angesehen werden. Für eine detaillierte Auslegung und Anwendung der Vorschriften ist es ratsam, den vollständigen Gesetzestext zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Umwelt Tags: BbodSchG Recht Gesetze
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