Die Grenzwerte für EOX (extrahierbare organische Halogenverbindungen) in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind in der Regel in den entsprechenden Umwelt- und Abfallgesetzen sowie in den Richtlinien für die Abfallbewertung festgelegt. Diese Werte können je nach Art des Abfalls und dessen Verwendung variieren. Für spezifische Informationen zu den aktuellen Grenzwerten und deren Anwendung empfehle ich, die offiziellen Dokumente des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW zu konsultieren oder die entsprechenden Fachbehörden zu kontaktieren. Dort findest du die genauesten und aktuellsten Informationen zu den EOX-Grenzwerten.