Die Schweiz hat im Jahr 2023 die Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) deutlich verschärft. Konkret wurden die Grenzwerte für das Trinkwasser angepasst: - F&uum... [mehr]
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren die Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Trinkwasser und in Lebensmitteln, deutlich verschärft. **Trinkwasser:** Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184), die seit Januar 2021 gilt, wurden erstmals EU-weite Grenzwerte für PFAS eingeführt. Es gibt zwei relevante Grenzwerte: - **Summe von 20 PFAS:** 0,10 µg/l (Mikrogramm pro Liter) - **Summe aller PFAS:** 0,50 µg/l Vorher gab es auf EU-Ebene keine einheitlichen Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser, sondern nur nationale Regelungen. Die Einführung dieser Grenzwerte stellt also eine deutliche Verschärfung dar. **Lebensmittel:** Seit 2023 gelten EU-weit Grenzwerte für vier einzelne PFAS in bestimmten Lebensmitteln (z.B. Eier, Fisch, Fleisch). Die Grenzwerte liegen je nach Lebensmittel zwischen 0,02 und 2 µg/kg. Auch hier gab es zuvor keine einheitlichen EU-Grenzwerte. **Fazit:** Die EU hat die Grenzwerte für PFAS nicht "gesenkt", sondern erstmals verbindliche und sehr niedrige Grenzwerte eingeführt. Die Verschärfung besteht darin, dass es nun überhaupt EU-weite, strenge Grenzwerte gibt, wo vorher keine oder nur nationale Regelungen existierten. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite der [Europäischen Kommission](https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2184) und beim [Bundesumweltministerium](https://www.bmuv.de/themen/wasser-abfall-boden/wasser/trinkwasser/pfas-im-trinkwasser).
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