Müssen Güter nach RID zügig angenommen werden?

Antwort

Nach dem RID (Reglement über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) besteht keine generelle Pflicht, dass Güter „schnellstens“ angenommen werden müssen. Das RID regelt in erster Linie die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene, insbesondere Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Beförderungsbedingungen. Die Annahme von Gütern, also das Entladen und Übernehmen am Bestimmungsort, ist im RID nicht explizit mit einer Frist wie „schnellstens“ geregelt. Allerdings können nationale Vorschriften, betriebliche Regelungen der Eisenbahnunternehmen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen Absender, Empfänger und Eisenbahnunternehmen zusätzliche Anforderungen an die Annahme und Entladung enthalten. Wichtig ist: Für gefährliche Güter gelten besondere Sicherheitsvorschriften, sodass eine zügige Entladung und Annahme im Interesse der Sicherheit liegen kann. Verzögerungen können zu zusätzlichen Risiken führen, weshalb in der Praxis oft eine rasche Annahme angestrebt wird. Fazit: Nach RID besteht keine ausdrückliche Pflicht zur „schnellsten“ Annahme, aber andere Vorschriften oder Verträge können dies vorsehen. Bei gefährlichen Gütern ist eine zügige Annahme aus Sicherheitsgründen ratsam. Weitere Informationen zum RID findest du hier: https://otif.org/de/?page_id=185

Kategorie: Transport Tags: RID Gefahrgut Annahme
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