Ja, Glysantin darf grundsätzlich transportiert werden. Glysantin ist ein Markenname für einen Kühlerschutz (Frostschutzmittel) auf Basis von Ethylenglykol, der in Fahrzeugen verwendet w... [mehr]
Die erlaubte Transportmenge von Glysantin (ein Markenname für Kühlerschutzmittel, meist auf Basis von Ethylenglykol) als Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Vorschriften des Gefahrgutrechts (ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). **Einstufung:** Glysantin-Produkte enthalten in der Regel Ethylenglykol, das als Gefahrgut der Klasse 6.1 (giftige Stoffe) eingestuft ist. Die genaue UN-Nummer ist meist **UN 3082** (umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.) oder **UN 1171** (Ethylenglykol). **Freistellungsregelung (Kleinmengenregelung nach ADR 1.1.3.6):** Für viele Unternehmen relevant ist die sogenannte **1000-Punkte-Regel**. Bis zu einer bestimmten Menge pro Transport (abhängig vom Gefahrgut und dessen Verpackungsgruppe) gelten erleichterte Vorschriften. **Beispiel für Ethylenglykol (UN 1171, Verpackungsgruppe III):** - **Beförderungskategorie 3**: Maximal **1000 Liter** pro Transportfahrzeug, wenn ausschließlich Stoffe dieser Kategorie befördert werden. - Wird diese Menge überschritten, gelten die vollen ADR-Vorschriften (z.B. Kennzeichnung, Schulung, Ausrüstung). **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Menge hängt von der jeweiligen Glysantin-Variante und deren Einstufung ab. Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) des Herstellers geben Auskunft über die UN-Nummer und die Beförderungskategorie. - Bei Transporten unterhalb der Freigrenzen sind die Vorschriften reduziert, aber nicht aufgehoben (z.B. müssen die Verpackungen weiterhin dicht und gekennzeichnet sein). - Für innerbetriebliche Transporte oder Transporte auf dem Betriebsgelände gelten ggf. andere Vorschriften. **Fazit:** Als Unternehmen darfst du in der Regel bis zu **1000 Liter** Glysantin (je nach Produkt und Einstufung) pro Transport befördern, ohne die vollen ADR-Vorschriften anwenden zu müssen. Für größere Mengen gelten strengere Anforderungen. **Empfehlung:** Prüfe immer das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Glysantin-Produkts und konsultiere bei Unsicherheiten einen Gefahrgutbeauftragten oder die zuständige Behörde. Weitere Informationen findest du beim [Bundesamt für Güterverkehr](https://www.bag.bund.de/) oder direkt beim Hersteller [Glysantin](https://www.glysantin.de/).
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Nach dem RID (Reglement über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) besteht keine generelle Pflicht, dass Güter „schnellstens“ angen... [mehr]
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