Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Zeile 17 der Anlage KAP bezieht sich auf den Sparer-Pauschbetrag, der für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Werbungskosten werden in der Regel in anderen Zeilen der Anlage KAP erfasst. Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht es dir, einen bestimmten Betrag deiner Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten, ohne dass du dafür Werbungskosten nachweisen musst.
Ja, tatsächliche, aber nicht notwendige Werbungskosten sind grundsätzlich absetzbar. Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte objektive Nettoprinzip: Werbungskosten sind alle Aufwendunge... [mehr]
Die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand: Steuerjahr 2023 und 2024) für Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, das... [mehr]
Ja, die Werbungskostenpauschale und die Homeoffice-Pauschale können grundsätzlich zusammen steuermindernd wirken, aber mit Einschränkungen: - **Werbungskostenpauschale**: Arbeitnehmer:... [mehr]
Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbei... [mehr]