Hat Zeile 17 der Anlage Kap nur mit dem Sparer-Pauschbetrag zu tun und nicht mit Werbungskosten?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Zeile 17 der Anlage KAP bezieht sich auf den Sparer-Pauschbetrag, der für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Werbungskosten werden in der Regel in anderen Zeilen der Anlage KAP erfasst. Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht es dir, einen bestimmten Betrag deiner Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten, ohne dass du dafür Werbungskosten nachweisen musst.

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