Welche Wertverhältnisse werden bei einer rückwirkenden Schenkung einer Kommanditbeteiligung für die Schenkungssteuer zugrunde gelegt?

Antwort

Bei der rückwirkenden Schenkung einer Kommanditbeteiligung wird für die Schenkungssteuer der Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Schenkung zugrunde gelegt. Dieser Wert wird in der Regel durch ein Gutachten oder eine Bewertung ermittelt, die den Verkehrswert der Beteiligung widerspiegelt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. der Ertragswert, der Substanzwert und die Marktverhältnisse. Es ist wichtig, dass die Bewertung den steuerlichen Vorschriften entspricht, um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen. In Deutschland beispielsweise sind die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG) und im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt. Für eine genaue Bewertung und die korrekte Ermittlung der Schenkungssteuer sollte ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht konsultiert werden.

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