Wo trägt man Werbungskosten für ausländische Kapitaleinkünfte ein?

Antwort

Die Werbungskosten zu ausländischen Kapitaleinkünften kannst du in der Anlage KAP (Kapitalerträge) deiner Einkommensteuererklärung eintragen. In dieser Anlage gibt es spezielle Zeilen, in denen du die ausländischen Einkünfte sowie die entsprechenden Werbungskosten angeben kannst. Achte darauf, alle relevanten Belege und Nachweise für die Werbungskosten bereitzuhalten, um diese gegebenenfalls nachweisen zu können.

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