Wann habe ich steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug und wann ohne Vorsteuerabzug?

Antwort

Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug sind in der Regel nicht möglich, da steuerfreie Umsätze per Definition keine Umsatzsteuer erheben und somit auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen Umsätze steuerfrei sind, aber dennoch Vorsteuerabzug möglich ist, wie zum Beispiel bei bestimmten Exporten oder innergemeinschaftlichen Lieferungen. In diesen Fällen kann der Unternehmer die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen abziehen, die im Zusammenhang mit diesen Umsätzen stehen. Umsätze ohne Vorsteuerabzug sind in der Regel solche, die steuerfrei sind, wie z.B. bestimmte Bildungsleistungen, medizinische Leistungen oder Vermietungen. Hierbei kann der Unternehmer die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen nicht abziehen. Zusammengefasst: - **Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug**: In speziellen Fällen wie Exporten oder innergemeinschaftlichen Lieferungen. - **Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug**: Allgemeine steuerfreie Umsätze wie bestimmte Dienstleistungen oder Vermietungen.

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