Wann muss ich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an das Finanzamt übermitteln?

Antwort

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) muss in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn du eine Fristverlängerung beantragst, kann sich dieser Termin auf den 31. Dezember des Folgejahres verschieben. Es ist wichtig, die genauen Fristen zu beachten, da Verspätungen zu Strafen führen können.

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