Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen ausstellen, um die Vorsteuer geltend machen zu können. Papierrechnungen über 250,00 € werden dann nicht mehr anerkannt, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Ausnahmeregelungen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und sicherzustellen, dass alle Rechnungen in elektronischer Form vorliegen, um die Vorsteuer weiterhin geltend machen zu können.