Kann ich die Umsatzsteuer, die ich im Vorjahr an das Finanzamt gezahlt habe, im nächsten Jahr geltend machen?

Antwort

Die Umsatzsteuer, die du im Vorjahr an das Finanzamt gezahlt hast, kannst du nicht im nächsten Jahr als Ausgabe geltend machen. Umsatzsteuer wird in der Regel im Jahr der Entstehung der Steuerlast erfasst. Du kannst jedoch die Vorsteuer, die du im Vorjahr gezahlt hast, in deiner Umsatzsteuervoranmeldung für das entsprechende Jahr abziehen, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um spezifische Fragen zu deiner Situation zu klären.

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