Was gebe ich als Kleinunternehmer und umsatzsteuerbefreite Sprachschule in der Steuererklärung an?

Antwort

Als Kleinunternehmer und aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung in deiner Tätigkeit in der Sprachschule musst du in deiner Steuererklärung darauf achten, dass du keine Umsatzsteuer auf deinen Einnahmen angibst. Du solltest die Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder in der entsprechenden Anlage zur Einkommensteuererklärung angeben. Wichtig ist, dass du die Einnahmen korrekt erfasst und alle relevanten Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, abziehst. Achte darauf, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, die dir erlaubt, keine Umsatzsteuer auszuweisen, solange deine Einnahmen unter der festgelegten Grenze liegen. Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle relevanten Vorschriften einhältst und deine Steuererklärung korrekt ausfüllst.

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