Wenn du im Homeoffice in einer Mietwohnung arbeitest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Kosten von der Steuer absetzen. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Arbeitszimmer**: Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, kannst du die Kosten für Miete, Nebenkosten und Renovierung anteilig absetzen. Der Abzug ist jedoch nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet. 2. **Pauschale**: Wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist, kannst du die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Diese beträgt seit 2020 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr (120 Tage). 3. **Betriebskosten**: Zusätzlich kannst du auch andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice stehen, absetzen, wie z.B. Strom, Internet und Telefon, sofern sie beruflich genutzt werden. Es ist ratsam, alle Belege und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Absetzmöglichkeiten zu klären.